Nach dem Inkrafttreten der neuen Lehrpläne im Sonderschulbereich im Schuljahr 2025/26 gibt es nun eine zusätzliche Änderung der Schulformkennzahl. Schüler:innen mit dem Lehrplan „Förderschwerpunkt Lernen“ erhalten => auf der 1. - 4. Stufe die Schulformkennzahl 0503 (statt bisher 0501) und => auf der 5. - 8. Stufe die Schulformkennzahl 0504.
Bitte verwenden Sie zur Abrechnung von Reisegebühren für Schulveranstaltungen ausschließlich das Formular "Reisegebühren_Schulveranstaltungen_SJ 26_27 (Landeslehrpersonen)".
Für alle Volksschulen in Tirol gibt es die Möglichkeit die sogenannten Einschreiber vom SchulleiterInnen-Service zentral in Sokrates einspielen zu lassen. Dadurch entfällt das mühsame Anlegen der Ersteler bzw. Vorschüler:innen.
Ab dem Schuljahr 2025/26 treten die neuen Lehrpläne für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Kraft (BGBl. II Nr 280/2024). Betroffen davon sind auch Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen.
Aus Gründen der Datensicherheit, gemäß § 5 Abs. 2 --> IKT-Schulverordnung, ist der Zugang zum Schülerverwaltungsprogramm Sokrates ab dem 1. September 2025 ausschließlich über eine Zweifaktor-Authentifizierung im Portal Tirol möglich.
Wiederveröffentlichung (mit der dringenden Bitte um Durchführung)
Die neue Adressstruktur wurde in Sokrates implementiert und es müssen nun die Adressen in nächster Zeit mit --> ein paar Arbeitsschritten gepflegt werden!
Sokrates.web bietet eine Vielzahl von Auswertungsmöglichkeiten. Wir haben die wichtigsten in einer übersichtlichen Tabelle für Sie zusammengefasst und stellen diese hier zur Verfügung.