Neuverlautbarung Religion auf dem Zeugnis (ab 2024)

von Alois Schett
22. Januar 2024

Ende November wurden die Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht neu verlautbart, wir haben allerdings erst seit Jänner davon Kenntnis.  Daraus ergeben sich ein paar Änderungen für die Zeugniserstellung im Jahr 2024.

Sie finden die Neuverlautbarung in der Rundschreibendatenbank des Ministeriums --> https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/rundschreiben/?id=1302. Sie ersetzt das bisher gültige RS 5/2021. Die Änderungen zur Vorversion sind markiert, damit man sich mit wenigen Blicken gleich auf den aktuellen Stand bringen kann :-) 
In erster Linie sind einige Langbezeichnungen geändert worden, zusätzlich gibt es nun einen Anhang C mit den Bezeichnungen für Freigegenstände Religion. 

Zur Erinnerung:

  • Der Pflichtgegenstand "Religion" wird nicht in das Zeugnis gedruckt, wenn ein:e Schüler:in ohne Bekenntnis ist oder einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft (lt. --> Anhang B) angehört
    Bei diesen Schüler:innen - und nur bei diesen! - muss in der Fachwahl der Pflichtgegenstand Religion (PG_R) abgewählt werden.
     
  • Bei Schüler:innen mit einem Bekenntnis nach --> Anhang A, die sich vom Religionsunterricht abmelden, wird weiterhin der Pflichtgegenstand Religion (PG_R) aufgedruckt und erhält eine Streichung ("S"). Dasselbe gilt nach unserer Meinung auch für Fälle, wo kein R-Unterricht angeboten/durchgeführt wird, aber auch keine Abmeldung vorliegt. 
     
  • Sollten sich Schüler:innen ohne Bekenntnis oder einer religiösen Bekenntnisgemeinschaft zum Religionsunterricht anmelden, wird dies in der Kategorie Freigegenstände und unter Anführung der Kurzbezeichnung vermerkt. Sie müssen dafür die Fachwahl bei den Freigegenständen pflegen.
     
  • Neu ist, dass die erlaubten Bezeichnungen für die Freigegenstände Religion nun im --> Anhang C, den es vorher nicht gab, abgebildet sind, bspw. Religion (kath.) oder Religion (evang.), Religion (orth.), Religion (freikl.) usw.
    Ggf. holen Sie sich den benötigten Freigegenstand mittels "Gegenstände -> von Behörde übernehmen" und "Gegenstände zuordnen" in Ihre Stundentafel(n).
     
  • Freigegenstände weisen wie Pflichtgegenstände eine Beurteilung auf, ein "teilgenommen" gibt es nur in lehrplankonformen VÜ oder UVÜ.
     

Folgende Änderungen wurden zentral durchgeführt:

  1. Die Kurz- und Langtexte der Religionsbekenntnisse wurden in der Auswahlleiste für die Grunddaten an die gesetzliche Lage angepasst, obsolete Bekenntnisse werden in Auswahllisten nicht mehr angezeigt.
     
  2. Die geänderten Kurzbezeichnungen bei Religionsbekenntnissen wurden bei den Schüler:innen auf der Datenbank von bit media aktualisiert, dies schlägt sich auf offene Zeugnisse durch.
     
  3. Die benötigten Freigegenstände Religion nach Anhang C wurden als Behördengegenstände angelegt oder die bestehenden im Langtext (fürs Zeugnis) abgeändert. In den Behörden-Stundentafeln sollte bis auf den FG-R-EV - "Religion (evang.)" alles passen.
    Sollten Sie Schüler:innen haben, die den FG Religion (evang.) besuchen, kontrollieren Sie bitte jedenfalls die Fachwahl und betroffene Stundentafel im Hinblick auf "FG_R-EV" mit dem Langtext am Zeugnis "Religion (evang.)". Es konnten die früheren FG_REA (evang. A.B.) und FG_REH (evang. H.B.) nicht zu FG_FG_R-EV übergeführt werden.
     

Im Normalfall müssen Sie nur kurz kontrollieren, ob alles in diesem Sinn abgebildet ist oder ob bestimmte Konstellationen von uns übersehen wurden, Sie sollten aber keinen Aufwand haben. In Einzelfällen müssen Sie die Stundentafel anpassen und anschließend die Fachwahl.
Hier ein Screenshot mit dem Freigegenstand Religion (kath.) in der Stundentafel:

Freigegenstand-Religion