Unterschriften am Zeugnis

von Alois Schett
01. Juli 2022

(Wiederveröffentlichung)
In der Vergangenheit war in Sokrates die Möglichkeit vorgesehen und häufig auf SPF-Zeugnissen in der Integration verbreitet, dass neben dem/der KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand auch beispielsweise ein/e weitere/r LehrerIn unterschrieben hat.

Ausführliches Studium der Zeugnisformularverordnung zeigt aber, dass nur zwei Unterschriften auf das Zeugnis gehören, nämlich die des Schulleiters/der Schulleiterin (entfällt bei der Schulnachricht) und die vom Klassenvorstand/von der Klassenlehrerin. In den höheren berufsbildenden Schulen ist auch die Unterschrift des Abteilungsvorstandes vorgesehen. Bei Schulnachrichten unterdrückt Sokrates standardmäßig die Unterschriftszeile für die Schulleitung, weil dies nicht vorgesehen ist.

Auch wenn ein Zweitlehrer in der Klasse unterrichtet, wenn sich zwei Leherinnen in der Volksschule beispielsweise eine Klassenführung "teilen", so führt doch nur ein/e LehrerIn die Klasse und erhält zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zulage für die Klassenführung.

Die Zeugnisformularverordnung ist zwingend (Verordnung) - Muster sind im Anhang an die Zeugnisformularverordnung abgebildet. Deshalb werden zukünftig keine Zweitlehrerfunktionen mehr angeboten werden bzw. nur im Zusammenhang mit einem Externistenprüfungszeugnis, dort als Umgehungskonstruktion, auch der Ausdruck von alten Zeugnissen bringt nur mehr die Zeile mit Klassenvorstand/KlassenlehreIn.

Mit der Unterschrift bestätigt die Klassenlehrerin/der Klassenvorstand, dass die Noten (aus dem Notenkatalog o. Ä.) richtig übertragen wurden, dass alles seine Richtigkeit hat. Dies hat mit der inhaltlichen Beurteilung, mit einem "Geradestehen" für die angeführte Note, nichts zu tun!